Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei als Gläubigerin im Exekutionsverfahren 9 E 8/15w des Bezirksgerichts Korneuburg schuldig, die vorrangige Befriedigung der klagenden Partei…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Superädifikat (Einfamilienhaus) errichtet ist. Sie schloss im Jahr 2005 als Bestandgeberin einen Bestandvertrag mit dem späteren Verpflichteten, der das Superädifikat im Jahr 2004 erworben hatte. Die Beklagte (Bank) g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. 1. Durch die EO Novelle 2000 (BGBl I Nr 59/2000) bezog der Gesetzgeber – wie die Beklagte zutreffend einwandte und das Berufungsgericht in seiner Begründung erwähnte – die Exekution auf Superädifikate ausdrücklich in die Bestimmungen über die Exekution…