Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei eine detaillierte und ordnungsgemäße Abrechnung der Konten Nr ***** 165921, ***** 001987 und ***** 118434 bet…
Text Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, der mit ihr bis zur einvernehmlichen Scheidung im November 2010 verheiratet war, war als Fernseh und Radioproduzent und Inhaber einer Fernsehfrequenz unternehmerisch tätig. Er verstarb im Februar 2016. Das über seinen Nachlass im April 2016 eröffnete I…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht ihren Einwand der bereits erfolgten Auskunftserteilung unbeachtet ließ. Sie ist insofern auch teilweise berechtigt. 1. Der Auskunftsanspruch des Bürgen gegenüber dem Gläubiger wird in § 1358 ABGB sehr allgemein und …