Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt lautet: „Die Anträge der Mutter, die hauptsächliche Betreuung der Kinder in ihrem Haushalt festzulegen und die …
Text Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen waren nie verheiratet. Sie lebten bis zur Trennung im Juli 2016 mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt. Seit der Trennung erfolgt die Betreuung durch beide Elternteile je zur Hälfte („Doppelresidenzmodell“). Am 13. 7. 2016 langten beim Erstgericht Mi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , er ist auch berechtigt. 1. Gemäß § 177 Abs 4 ABGB haben die Eltern, wenn sie beide mit der Obsorge betraut sind, aber nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, festzulegen, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Im Fall gemeinsamer Obsorge…