Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluss des Erstgerichts wird im Punkt I. bestätigt und in seinen Punkten II. 1., II. 4., II. 6, II. 7. und II. 8. wie folgt abgeändert: II. 1. Das Kontaktrecht des Minderjährigen A*****, geboren ***** 2014, zu seinem Vater G*****, wird in der …
Text Begründung: Die Eltern des derzeit fünfjährigen Buben waren nie verheiratet. Der Vater, französischer Staatsbürger, wohnhaft in Frankreich und dort beruflich und familiär verankert, kümmerte sich von Geburt an um seinen Sohn, soweit es die Mutter, österreichische Staatsbürgerin, zuließ und bemühte s…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist (in Bezug auf die Kontaktrechtsregelung) zulässig , aber nur teilweise berechtigt . Vorangestellt sei, dass gemäß Art 8 Brüssel IIa VO für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen, die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem das Kind zum Zeitpunk…