Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden * S* und * P* jeweils der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (1./I./), der Verbrechen der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB (1./II./), der Verbr…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten, die * S* auf Z 5, 9 sowie 10a und * P* auf Z 6, 8, 10a sowie 13 des § 345 Abs 1 StPO stützen. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur erweisen sich die Beschwerden als nicht berechtigt. Zur Nichtigkeitsb…