Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.071,22 EUR (darin enthalten 345,20 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin hat bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsbeginn 1. 7. 2010 abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag liegen ua die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz Versicherung (ARB 2003) zugrunde. Diese lauten auszugsweise: „ Art 2 Was gi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Vertragsauslegung (§§ 914, 915 ABGB) auszulegen, und zwar orientiert am Maßstab des verständigen durchschnittlich…