Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.253,88 EUR (darin 208,98 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2003 (ARB 2003) zugrunde, die auszugsweise lauten: „ Artikel 8 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines D…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. A. Der Oberste Gerichtshof hat die vom Kläger behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geprüft; sie liegt nicht vor. Die behaupteten Mängel des Berufungsverfahrens betreffen allesamt die…