JudikaturJustizRS0131839

RS0131839 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2022

Einen Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts bei Hervorkommen neuer Verfahrensergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 165 StPO) sieht das Gesetz nicht vor. Auch der allfällige Umstand, dass die neuen Verfahrensergebnisse eine Kontrollbeweisführung indizieren, vermag das Fortbestehen des Zeugnisverweigerungsrechts nicht zu tangieren.

Entscheidungen
2