JudikaturJustizRS0131757

RS0131757 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 2022

Der Wohnsitz eines zu vernehmenden Zeugen im Sprengel des zuständigen Gerichts steht einer Delegierung auch dann entgegen, wenn es in Betreff der angedachten Vernehmung per Videokonferenz  am Einverständnis bzw. übereinstimmenden Antrag der Verfahrensparteien iSd § 247a Abs 1 zweiter Satz StPO fehlt.

Entscheidungen
8