Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert , dass die aufgrund des Gesetzes abgegebene bedingte Erbantrittserklärung von H***** B***** zum halben Nachlass ihres Großvaters J***** B***** pflegschaftsgerichtlich genehmigt wird.…
Text Begründung: Der Großvater von H***** B***** (idF: Enkelin) starb am 20. August 2014. Gesetzliche Erben sind eine Tochter und die Enkelin als einziges Kind eines vorverstorbenen Sohnes. Die Tochter gab aufgrund eines eigenhändigen Testaments eine bedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass ab…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil die Rechtsprechung zur Beweislast für die bestrittene Echtheit eines Testaments uneinheitlich ist. Eine Revisionsrekursbeantwortung war nicht einzuholen, weil im Genehmigungsverfahren nur der Pflegebefohlene Parteistellung hat (RIS-Justiz RS0123647); die Geneh…