Spruch Dem außerordentliche Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass es lautet: „Urkunden 1 Schenkungsvertrag vom 3. 4. 2017 2 Staatsbürgerschaftsnachweis vom 23. 9. 1997 Bewilligt wird in EZ ***** auf Anteil B LNR 77 77 ANTEIL: 141/17080 b 211…
Text Begründung: Unter Vorlage des Schenkungsvertrags vom 3. 4. 2017 (und weiterer Urkunden) begehrten die Antragstellerinnen die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Erstantragstellerin an den der Zweitantragstellerin gehörenden 141/17080 Anteilen an der Liegenschaft EZ 229, mit welchen Wohnungseig…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Antragstellern erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 126 GBG) Ausspruch zulässig, weil eine auch im Einzelfall zu korrigierende Fehlbeurteilung vorliegt; er ist auch berechtigt. 1. Nach § 521 …