Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Erst und die Zweitantragstellerin sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Sie beantragten auf ihren Anteilen – soweit für das Revisionsrekursverfahren noch maßgeblich – die Einverleibung eines Pfandrechts für „die ungeborene Nachkommenschaft des H***** …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Nach § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen einer genauen Prüfung zu unterziehen und darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn kein gegründetes Bedenken gegen die persönliche Fähig…