Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung als Teilurteil – unter Einbeziehung des in Rechtskraft erwachsenen Zuspruchs von 300 EUR samt 4 % Zinsen seit 11. September 2012 – nunmehr insgesamt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist s…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr ehemaliger Lebensgefährte sind Miteigentümer einer Liegenschaft. Der Lebensgefährte schloss mit der Beklagten eine Eigenheimversicherung ab. Dem Versicherungsverhältnis liegen unter anderem die 984 – Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungs…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Vertragsauslegung (§§ 914, 915 ABGB) auszulegen, und zwar orientiert am Maßstab des verständigen durchschnittlichen Ve…