Spruch Der Antrag wird zurückgewiesen.…
Text Gründe: Der gegenständlichen Medienrechtssache liegt ein Antrag des Mag. Heinz P***** zugrunde, die K***** GmbH Co KG einerseits gemäß §§ 14 ff MedienG zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu verpflichten, die sich auf zwei im periodischen Druckwerk „K*****“ erfolgte Publikationen vom 12. F…
Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Erneuerungsantrag gegen das (ohnehin mit Berufung bekämpfte) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 12. Mai 2016, GZ 111 Hv 41/16m 7, richtet, wird übersehen, dass für diesen subsidiären Rechtsbehelf (unter anderem) die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung…