JudikaturJustizRS0131561

RS0131561 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Die Vermögenslosigkeit des Angeklagten stellt keinen Anwendungsfall des § 20a Abs 3 zweiter Fall StGB dar. Denn die Unverhältnismäßigkeit nach dieser Bestimmung bezieht sich allein auf den Ermittlungsaufwand, nicht jedoch auf die  geringe Wahrscheinlichkeit der (erst im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu prüfenden [§§ 408 f StPO]) Einbringung des jeweiligen Vermögenswerts.

Entscheidungen
5