RS0131480 – OGH Rechtssatz
RS0131480 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beendigungsansprüche sind bei einem befristeten Dienstverhältnis nur für die Zeit der fiktiven gesetzlichen Kündigungsfrist und des fiktiven gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung gesichert.