Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise, jener der beklagten Partei hingegen nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinen Punkten 1., 2. und 3. des Spruchs bestätigt wird, wird in Punkt 4. des Spruchs dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: „4. Das Begehren, die beklagte Pa…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte österreichische Bank bietet ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Vorarlberg an. Sie schließt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Kredit und Darlehensverträge auch in anderen Währungen als Euro mit Verbrauchern ab. Ein großer Teil dieser Kreditverhältnisse wird in Sch…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig. Es ist jedoch nur die Revision des Klägers teilweise berechtigt. 1. Entgegen der Auffassung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Frage, ob Mitteilungen einer Bank an ihre Verbraucher Kreditnehmer über die Auslegung einer Vertragsklausel ein von § 28a KSchG erfass…