Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 917,02 EUR (darin 152,84 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 18. 7. 2012 ereignete sich um 21:05 Uhr auf der R***** Straße B***** ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Lenkerin ihres Fahrrads und die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Die B***** verläuft…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil das Berufungsgericht von Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. Sie ist aber im Ergebnis nicht berechtigt . Die beklagten Parteien stehen auf dem Standpunkt, nach der Entscheidung 2 Ob 256/04t sei im vorliegenden Fall § 68 Abs 3a StVO (sinngemäß) an…