JudikaturJustizRS0131404

RS0131404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2021

Die ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung oder Ablehnung eines sexuell belästigenden Verhaltens durch die betroffene Person ist keine Tatbestandsvoraussetzung der sexuellen Belästigung iSd § 6 Abs 2 Z 1 GlBG.

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