JudikaturJustizRS0131376

RS0131376 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2017

Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.