RS0131344 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von § 1424 ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.c