Spruch 1. Die Revision wegen Nichtigkeit wird verworfen. 2. Der Revision wird, soweit sie sich gegen das Endurteil zu 19 Cg 121/12h richtet, nicht Folge gegeben. Über die Kosten des darauf bezogenen Revisionsverfahrens hat das Erstgericht zu entscheiden. 3. Im Übrigen, soweit sich die Revision gegen die Z…
Text Entscheidungsgründe: Die T***** (in der Folge: klagende Partei) ist eine Gesellschaft spanischen Rechts mit Sitz in Madrid. Sie hält und vermietet Eisenbahnwaggons. Die ÖBB Infrastruktur Aktiengesellschaft (in der Folge: beklagte Partei) ist ein österreichisches Eisenbahninfrastrukturunternehmen (E…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig . Das Rechtsmittel ist auch teilweise, nämlich in Ansehung der zu 19 Cg 112/11h und 19 Cg 36/12h ergangenen Zwischenurteile, im Sinne des Aufhebungsantrags berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend: - Aufgrund der Beherrsch…