Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen deren mit 3.406,86 EUR (darin 567,81 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Gegenstand des zu 8 Cg 2/18g beim Landesgericht Leoben geführten Zivilverfahrens sind behauptete Schadenersatzansprüche des Klägers gegenüber dem Beklagten, seinem ehemaligen Steuerberater. Mit Beschluss vom 6. 6. 2018 (ON 22) sprach das Landesgericht Leoben aus, das Verfahren 8 Cg 2/18g…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist als fristgerecht eingebracht und zulässig anzusehen. Er ist aber nicht berechtigt. 1. Die rechtzeitig eingebrachte Telefaxeingabe (ON 32) bestand nur aus einem Deckblatt (Rubrum) und drei Leerseiten, war also inhaltsleer. Nach der Rechtsprechung hängt die Verbesserungsfähigkeit dieses…