Spruch Soweit sich die außerordentlichen Revisionen gegen die Abweisung des gegen die erstbeklagte Partei erhobenen Begehrens richten, wird ihnen nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 3.531,66 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 321,06 E…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährt als Eisenbahninfrastrukturunternehmen der auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenientin als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) den Zugang zu dieser Infrastruktur. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein Eisenbahnunfall am 16. 6. 2010, bei dem Infr…
Rechtliche Beurteilung A. Die Revisionen sind in Bezug auf das gegen die Erstbeklagte erhobene Klagebegehren zulässig , weil die Rechtslage zur eisenbahnrechtlichen Haftung eines (bloßen) Wagenhalters einer Klarstellung bedarf. Sie sind aber nicht berechtigt . 1. Zum anwendbaren Recht 1.1. Da die Beklagten Unternehmen mit…