Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 252,31 EUR (darin enthalten 42,05 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 29. 7. 2013 bis 24. 12. 2013 als Arbeiterin bei der späteren Schuldnerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch fristwidrige Kündigung der Arbeitgeberin. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses führte die Klägerin einen (Vor )Prozess, in d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Anrechnung von Teilzahlungen des Arbeitgebers auf nach dem IESG gesicherte Ansprüche eine Klarstellung des Obersten Gerichtshofs geboten erscheint. Die Revision ist aber nicht berechtigt. 1.1 Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Arbeitgeberin (spätere Schuld…