Spruch Im Verfahren AZ 162 Hv 81/16v (vormals: AZ 335 HR 254/16m) des Landesgerichts für Strafsachen Wien verletzen die Beschlussfassung dieses Gerichts vom 18. Juli 2016 ohne Durchführung einer Haftverhandlung und die im Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht vom 2. August 2016, AZ 2…
Text Gründe: Mit Beschluss vom 16. Juli 2016 verhängte der Journalrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien über den am 30. Dezember 1998 geborenen Rafig H***** gemäß § 173 Abs 2 Z 1, Z 2, Z 3 lit b StPO iVm § 35 JGG die Untersuchungshaft wegen dort näher beschriebenen dringenden Tatverdachts der S…
Rechtliche Beurteilung Die Fassung des Enthaftungsbeschlusses durch das Landesgericht für Strafsachen Wien, ohne eine Haftverhandlung durchzuführen, und die diese Rechtsansicht bestätigende Begründung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht stehen – wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeits…