Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden hinsichtlich des Zuspruchs eines monatlichen Unterhalts von 175 EUR ab 1. Mai 2014 als Teilurteil bestätigt. Im Umfang des Zuspruchs eines Unterhaltsbetrags von monatlich 500 EUR ab 1. Mai 2014 und der Kostenentscheidung…
Text Entscheidungsgründe: Die im Jahr 1995 geschlossene Ehe der Streitteile wurde im März 2014 aus überwiegendem Verschulden des Beklagten geschieden. Er ist unterhaltspflichtig für den gemeinsamen, im Jahr 1996 geborenen Sohn und die im August 2014 geborenen Zwillinge seiner nunmehrigen Ehegattin. Die i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch teilweise im Sinn des Aufhebungsauftrags berechtigt. 1. Die Revision wendet sich gegen die Unterhaltsbemessung auf Basis der festgestellten Entnahmen und strebt im Ergebnis die vom Erstgericht festgestellten Nettoeinkünfte von monatlich 1.829 EUR als Unterhaltsbeme…