Spruch Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis, das sonst unberührt bleibt, im Strafausspruch aufgehoben. Im Übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Über den Beschuldigten wird für die ihm zur Last liegenden Disziplinarvergehen eine Geldbuße von 2.500 Euro verhängt…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Rechtsanwalt ***** der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt. Danach hat er in G***** 1./ ein bei ihm erliegendes Kostenak…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich seine Berufung wegen Schuld (zur Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen in deren Rahmen vgl RIS Justiz RS0128656 [T1]) und Strafe, der nur in letzterem Punkt Berechtigung zukommt. Soweit sich die Schuldberufung unter Berufung auf ein Schreiben vom 27. Dezember 2013 gegen den Au…