Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. I.1. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit damit das Feststellungsbegehren a.) für alle Gewährleistungsansprüche, die infolge mangelnder Geeignetheit des Parkettbodens zur Verwendung in der Zahnarztpraxis bereits entstanden sind oder erst künf…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin als (Gesamtrechtsnachfolgerin der) Werkbestellerin begehrte mit ihrer Klage vom 14. Februar 2013 zunächst die Feststellung der Haftung der beklagten Tischlerei-GmbH als Werkunternehmerin „ für alle Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, die der klagenden Parte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt , weil die Verneinung des Feststellungsinteresses der Klägerin für zukünftige Schäden eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung darstellt. 1. Vorweg ist klarzustellen: 1.1. Die Vorinstanzen nahmen in ihren Entscheidungen zu dem von der Beklagten beha…