§ 381 Anwendungsbereich
§ 381 Anwendungsbereich — UGB
§ 381 Anwendungsbereich — UGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Abs. 2: Wertlieferungsvertrag
Zuerst erschienen durch
dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40070000
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Die in diesem Abschnitte für den Kauf von Waren getroffenen Vorschriften gelten auch für den Kauf von Wertpapieren.
(2) Sie finden auch auf Werkverträge über die Herstellung körperlicher beweglicher Sachen und Tauschverträge über körperliche bewegliche Sachen Anwendung.