RS0131077 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der auf den Todesfall Beschenkte ist gleich einem Legatar zu behandeln, der seinen Anspruch im Verlassenschaftskonkurs nicht als Konkursforderung geltend machen kann.
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Der auf den Todesfall Beschenkte ist gleich einem Legatar zu behandeln, der seinen Anspruch im Verlassenschaftskonkurs nicht als Konkursforderung geltend machen kann.