JudikaturJustizRS0131061

RS0131061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. April 2020

Behauptet die Grundrechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der Beschwerdeführer zu Ermittlungsergebnissen nicht habe Stellung nehmen können, hat sie darzulegen, dass eine entsprechende Information zur Geltendmachung von die Fortsetzung der Untersuchungshaft hindernden Umständen geführt hätte.

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2