Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.253,88 EUR (darin 208,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger wurde vor dem Landesgericht Krems an der Donau zu AZ 35 Hv 10/09b ein Verfahren über einen gegen ihn erhobenen Unterbringungsantrag nach § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; aber nicht berechtigt. 1. Zum Begriff „Freispruch“ ist klarzustellen, dass zwischen der formalen Betrachtungsweise nach der StPO und dem weiteren Verständnis von diesem Begriff nach dem StEG zu differenzieren ist. Da hinsichtlic…