Spruch 1. Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung eines Zahlungsbegehrens von 21.482,79 EUR sA und gegen die Abweisung des Begehrens richtet, die von der Beklagten vorgenommene Aufrechnung sei bezüglich weitergeleiteter Auftraggeberhaftungszahlungen in Höhe von 21.482,79 EUR (richtig) mit R…
Text Begründung: Über das Vermögen der Schuldnerin, die im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung tätig war, wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 22. Juli 2013 das Konkursverfahren eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die Schuldnerin war spätestens im Jänner 2013 materiell i…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Revision ist absolut unzulässig, soweit sie behauptete Aufrechnungen mit AGH Zahlungen betrifft, die 5.000 EUR nicht überschreiten. 1.1 Für die Revisionszulässigkeit ist zu überprüfen, ob die AGH Zahlungen zusammenzurechnen sind oder nicht. Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend …