Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 18. Jänner 2006 bis 12. März 2014 in Z***** als Bediensteter der gleichnamigen Gemeinde und als Leiter des Standesamtes, mithin als Beamter …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 (lit) a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Nach den maßgeblichen Feststellungen habe Karl F***** im Tatzeitraum als Leiter des Standesamtes Z***** (neben der Vollziehung von Eheschließungen) die Befugnis gehabt, Namens-, Geburts-, Ehes…