RS0130925 – OGH Rechtssatz
RS0130925 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird ein Sicherungsbegehren auf mehrere selbständige Anspruchsgrundlagen gestützt, von denen nach Meinung des Antragstellers jede für sich allein den gesamten Sicherungsantrag (das in Anspruch genommene Sicherungsmittel) begründen können soll, dann ist die Anfechtbarkeit einer darüber ergangenen Entscheidung nach den einzelnen Anspruchsgrundlagen getrennt zu beurteilen.