RS0130920 – OGH Rechtssatz
RS0130920 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Veräußerungs‑ und Belastungsverbot, das in einem echten Vertrag zugunsten Dritter vereinbart wurde, kann ohne in grundbuchsfähiger Form vorliegende Annahmeerklärung des Begünstigten einverleibt werden.