Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Vorinstanzen verhängten über die Gesellschaft und deren Geschäftsführer Zwangsstrafen nach § 283 UGB in Höhe von jeweils 700 EUR infolge nicht fristgerechter Einreichung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013/2014. Das Rekursgericht sprach darüber hinaus aus, dass der ord…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Das Erstgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers samt Akt mit Vorlagebericht vom 15. 2. 2016 dem Obersten Gerichtshof vorgelegt; der Vorlagebericht wurde von der zuständigen Diplomrec…