RS0130890 – OGH Rechtssatz
RS0130890 – OGH Rechtssatz
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Bei der Selbstversicherung wegen geringfügiger Beschäftigung nach § 19a ASVG handelt es sich um eine besondere Sozialversicherungsmöglichkeit, die in Auswirkung und Funktion der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichgestellt ist. Beiträge zu dieser Selbstversicherung sind daher von der Unterhaltsbemessungsgrundlage - bzw vom Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten - abzuziehen, wenn nicht schon eine (Mit-)Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung besteht.