JudikaturJustizRS0130883

RS0130883 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2020

Gemäß § 24 StPO steht dem gegnerischen Beteiligten nur eine (einzige) Äußerung zu einer Stellungnahme einer Staatsanwaltschaft bei einem Rechtsmittelgericht zu.

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