Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit 335,28 EUR (darin 55,88 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen mit Hauptsitz in M*****, das die gleichnamige Suchmaschine Google anbietet. Durch Eingabe von Suchbegriffen in diese Suchmaschine können Nutzer über daraufhin angezeigte Suchergebnisse auf von Dritten ins Internet eingestellte Inhalte …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Das Erstgericht hat seine internationale Zuständigkeit unter Hinweis auf § 51 Abs 1 Z 8b, § 83c Abs 3 JN bejaht. Aufgrund der in Österreich bei der Suchmaschine Google bestehenden Auto V…