JudikaturJustizRS0130775

RS0130775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2020

Die abstrakte Gefährdung einer unbestimmten Mehrzahl von Personen genügt (neben der räumlichen Ausdehnung des Feuers) für die Annahme einer Feuersbrunst; eine konkrete Gefährdung einer größeren Zahl von Personen ist hingegen nicht erforderlich.

Entscheidungen
7