Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Dieter G***** (richtig [vgl RIS-Justiz RS0117464 {T2}]:) des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (A./1./ bis 4./) und des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SM…
Rechtliche Beurteilung Dagegen wendet sich die aus § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten; sie geht fehl. Unter Hinweis auf die zu A./ und C./ festgestellte Überlassung der dort genannten Suchtmittel an Großhändler, Apotheken und praktische Ärzte (US 15 erster und letzter Absatz) und di…