Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 2.174,42 EUR (darin enthalten 362,40 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger führen eine Frühstückspension. Seit 2003 sind sie Inhaber eines auf ihre beiden Namen lautenden Girokontos bei dem beklagten Bankunternehmen. Über dieses Konto wickelten sie sowohl ihren privaten als auch ihren betrieblichen Zahlungsverkehr (aus der Frühstückspension)…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerber halten zusammengefasst weiter daran fest, der Berichtigungs- bzw Erstattungsanspruch nach § 44 Abs 1 ZaDiG und der Schadenersatzanspruch nach § 44 Abs 2 ZaDiG seien nicht a…