Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Das Verfahren wird gemäß § 122 Abs 1 AußStrG eingestellt.…
Text Begründung: Zu 12 E 2/15d des Erstgerichts ist gegen den Betroffenen ein Räumungsverfahren anhängig. Im Zuge eines Räumungsversuchs verständigte der Gerichtsvollzieher das Erstgericht darüber, dass sich in den Räumlichkeiten zahllose Fahrnisse befänden. Allein in einem Zimmer würden sich 12 m 3 Sach…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist zulässig und berechtigt. 1. Die Bestellung eines Sachwalters hat subsidiären Charakter und darf nur dann erfolgen, wenn der Betroffene nicht anders, nämlich durch die im § 268 Abs 2 ABGB erwähnten Möglichkeiten, in die Lage versetzt werden kan…