JudikaturJustizRS0130634

RS0130634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Für die Beurteilung einer Organisation als terroristische Vereinigung nach § 278b StGB ist es ohne Bedeutung, ob sie in der sogenannten Terrorliste der Vereinten Nationen (UNO) genannt ist.

Entscheidungen
5