Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden im Umfang des angefochtenen Teilurteils dahin abgeändert, dass das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 10.786,04 EUR samt 4 % Zinsen seit 28. 3. 2012 zu zahlen, abgewiesen wird. Die Entscheidung…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt ein Unternehmen, das ihm 2003 von seiner Mutter geschenkt wurde. Zufahrt zur Unternehmensliegenschaft gewährt ein 1994 von der beklagten Gemeinde angelegter und in ihrem Eigentum stehender Güterweg. Es handelt sich um eine Gemeindestraße, auf die das NÖ Lande…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten gegen das angefochtene Teilurteil ist zulässig und berechtigt . 1. Die Beklagte bemängelt zutreffend, dass Ansprüche nach § 1042 ABGB nicht auf die in § 16 NÖ Landesstraßengesetz aF (= § 15 NÖ Landesstraßengesetz nF) normierte Verpflichtung zur Kostentragung gestützt werde…