Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Grundbuchsgesuch des Antragstellers vom 17. 3. 2022, NGB 142/2022, TZ 1036/2022, abgewiesen wird. Verständigt werden: 1) J*, Bürgermeister der Gemeinde N*, 2) Mag. Dr. I*, Der Vollzug der dadurc…
Text Begründung: [1] Die Einschreiterin ist bücherliche Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die zwei Grundstücke (Nr 568/1 und 568/2) umfasst. Für das Grundstück 568/2 sind im Gutsbestandsblatt die Bauplatzeigenschaft und die Daten des Bauplatzbewilligungsbescheids („Bauplatz [auf] Gst 568/2 Besche…
Rechtliche Beurteilung [12] Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . [13] 1. Gemäß § 3 Abs 1 Oö BauO 1994 darf der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden nur auf Grundflächen bewilligt werden, für die eine Bauplatzbewilligung nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 4 bis 7 Oö BauO 1994 vorliegt oder gleichzeitig mit …