Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR (darin enthalten 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Grundnachbarn. Mit Kaufvertrag vom 21. 7. 1997 erwarb die Klägerin von der beklagten Partei (einem Stift) ua das Grundstück Nr 162/2 zur Errichtung einer Quellfassung für die Nutz und Trinkwasserversorgung ihrer Mitglieder. In Punkt VIII. des Kaufvertrags w…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Die Bestimmung des § 26 Abs 2 WRG ist dem § 364a ABGB vergleichbar (dazu Kerschner/Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang ³ § 364a ABGB Rz 238) und stat…