Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger besucht, seitdem er dreieinhalb Jahre alt ist, den von der beklagten Gemeinde betriebenen Kindergarten; im Jahr 2014 tat er dies im Rahmen der Besuchspflicht nach § 13b Vorarlberger Kindergartengesetz. Der Kindergarten ist von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr, mit verlängerten Öffnungsz…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig und berechtigt. 1. Der Kläger führt in seinem Revisionsrekurs aus, eine Körperschaft öffentlichen Rechts handle im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, wenn grundsätzlich eine rechtliche Gleichordnung dieser Körpersc…